Grundsätze und Definitionen
"Sexuelle Gesundheit" wird gemäß der Definition der WHO (2006) definiert als Zustand körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität.
- Sie beinhaltet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, Funktionsstörungen oder Schwäche
- Sie ist ein intrinsisches Element menschlicher Gesundheit
- Sie beinhaltet die reproduktive Gesundheit
Sexuelle Gesundheit erfordert:
- Eine positive und respektvolle Herangehensweise an Sexualität und sexuelle Beziehungen
- Die Möglichkeit für lustvolle und sichere sexuelle Erfahrungen, frei von Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt
Definition der Sexualität
Sexualität bezieht sich auf einen zentralen Aspekt des Menschseins über die gesamte Lebensspanne hinweg, der das biologische Geschlecht, die Geschlechtsidentität, die Geschlechterrolle, sexuelle Orientierung, Lust, Erotik, Intimität und Fortpflanzung einschließt. Sie wird ausgedrückt und gelebt in Gedanken, Fantasien, Wünschen, Überzeugungen, Einstellungen, Werten, Verhaltensmustern, Praktiken, Rollen und Beziehungen. Sie wird beeinflusst durch das Zusammenwirken biologischer, psychologischer, sozialer, wirtschaftlicher, politischer, ethischer, rechtlicher, religiöser und spiritueller Faktoren (WHO 2006).
Sexuelle Rechte
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) müssen zum Erlangen und Aufrechterhalten einer guten emotionalen und sexuellen Gesundheit die sexuellen Rechte aller Menschen geachtet und geschützt werden.
Sexuelle Rechte sind Menschenrechte im Bereich der Sexualität und der sexuellen Gesundheit. Sie schützen das Anrecht jedes Menschen darauf, die eigene Sexualität zu leben und auszudrücken sowie sexuell gesund zu leben, frei von Diskriminierung und ohne dabei die Rechte anderer zu verletzen.
Auf der Grundlage von Menschenrechten, die bereits in internationalen und regionalen Menschenrechtsdokumenten und anderen Konsensdokumenten anerkannt sind, benennt die WHO als wesentliche Rechte zum Erwerb sexueller Gesundheit:
- „Das Recht auf Leben, Freiheit, Autonomie und Sicherheit einer Person;
- das Recht auf Gleichstellung und auf Schutz vor Diskriminierung;
- das Recht, nicht der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt zu werden;
- das Recht auf Schutz des Privatlebens;
- das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit (einschließlich sexueller Gesundheit) und auf soziale Sicherheit;
- das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, mit der freien und vollen Zustimmung der Ehegatten, sowie das Recht auf gleichberechtigte Behandlung in der Ehe und bei Auflösung der Ehe;
- das Recht, über die Anzahl der Kinder, die man haben möchte, und den Abstand zwischen den Schwangerschaften zu entscheiden;
- das Recht auf Information sowie auf Bildung;
- das Recht auf freie Meinungsäußerung;
- das Recht auf eine wirksame Beschwerde im Falle von Verletzungen der Grundrechte." (WHO 2006, aktualisiert 2010).
Diese Rechte bilden eine Arbeitsgrundlage für die WHO und für das Cesas, dessen Aufgabe es ist, "die Rechte im Zusammenhang mit der affektiven und sexuellen Gesundheit zu verteidigen und zu fördern".
Luxemburg ist rechtlich an verschiedene konkrete Übereinkommen gebunden, die die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die sexuellen und reproduktiven Rechte garantieren. Dazu gehören u.a. die 2018 von Luxemburg ratifizierte Istanbul-Konvention, die sich mit der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen befasst, und die Lanzarote-Konvention, die den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zum Ziel hat. Für den Ausschuss für wirtschaftliche und soziale Rechte beinhaltet Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - ein wichtiges Instrument der Vereinten Nationen - das Recht auf Gesundheit, das auch das Recht auf sexuelle Gesundheit umfasst.
In Luxemburg wurde 2013 ein nationales Programm zur Förderung der affektiven und sexuellen Gesundheit ausgearbeitet, um die Rechte in Bezug auf Sexualität und Gesundheit zu gewährleisten. Dieses Programm umfasste einen ersten Nationalen Aktionsplan zur Förderung der affektiven und sexuellen Gesundheit für den Zeitraum 2013-2018, gefolgt von einem zweiten Aktionsplan, der ab 2019 in Kraft trat.
Weitere Informationen finden Sie hier :
- Website der WHO
- Website des Unesco-Lehrstuhls für sexuelle Gesundheit und Menschenrechte (auf Französisch)
- Website von Sexuelle Gesundheit Schweiz.